Mediation und Schiedsrichterliches Verfahren
”Es soll versucht werden, alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrages ergeben, oder die sich auf dessen Entstehung oder Gültigkeit beziehen, durch das Dänische Schiedsinstitut nach den zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Mediation jeweils gültigen, einschlägigen Vorschriften des Dänischen Schiedsinstituts durch Mediation zu entscheiden.
Die Mediation verhindert nicht, dass eine Partei in Übereinstimmung mit nachstehenden Ausführungen ein schiedsrichterliches Verfahren oder sonstige rechtliche Schritte anlässlich der entstandenen Streitigkeit einleitet.
Für den Fall mangelnder Beilegung der Streitigkeit durch die Mediation, ist der Streit durch das Dänische Schiedsinstitut im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens nach den zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens jeweils gültigen, einschlägigen Vorschriften des Dänischen Schiedsinstituts zu entscheiden.“
