Das vereinfachte Schiedsverfahren
”Alle Streitigkeiten, die sich aufgrund dieses Vertrages ergeben, oder sich auf dessen Entstehung oder Gültigkeit beziehen, sind durch das Dänische Schiedsinstitut im Rahmen eines vereinfachten Schiedsverfahrens nach den zum Zeitpunkt der Einleitung des vereinfachten Schiedsverfahrens jeweils gültigen, einschlägigen Vorschriften des Dänischen Schiedsinstituts zu entscheiden.”
