Schiedsverfahren Gebührenrechner
Die für ein schiedsrichterliches Verfahren anfallenden Kosten bei das Dänische Schiedsinstitut besteht normalerweise aus:
- Registrierungsbebühr
- Honorar für das Schiedsgericht
- Bearbeitungsgebühr, und
- Möglich Tagungsraum mieten, transportkosten usw.
Die Registrierungsgebühr in Höhe von DKK 7.500,00 / 1.000 EUR ist an das Bankkonto des Institut gleichzeitig mit dem Antrag auf ein schiedsrichterliches Verfahren zu zahlen. Die Gesamtkosten des Verfahrens hängt von der Grösse der strittige Betrag an.
1. Streitwert
Wenn der Schiedsrichter das Amt angenommen hat, hat er auch eine Honorierung nach die gültigen Richtlinien und Sätzen akzeptiert.
Das Honorar für das Schiedsgericht kann die Höchstgrenze in die Richtlinien nicht überschreiten.
Bei Streitigkeiten, die gütlich beigelegt werden, oder aus anderen Gründen nicht zu Ende verhandelt werden, setzt das Schiedsinstitut ein passendes Honorar fest, unter Berüchsichtigung die Richtlinien.
