UNCITRAL
Das Dänische Schiedsinstitut ernennt die Schiedsrichter nach dem Modellgesetz UNCITRAL Arbitration Rules (1976).
Der Vorstandsvorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Dänischen Schiedsinstituts entscheiden gemeinsam darüber, inwieweit ein in Vorschlag gebrachter Schiedsrichter als unparteilich und unabhängig zu betrachten ist, oder ob ein ernannter Schiedsrichter aus den angeführten Gründen sein Amt niederlegen muss. Bei Vakanz des Vorstandsvorsitzenden oder seines Stellvertreters wird diese Entscheidung unter Mitwirkung eines der anderen Vorstandsmitglieder getroffen.
Eine Partei kann bei dem Dänischen Schiedsinstitut eine Darstellung der Grundsätze für die Festsetzung des Honorars für das Schiedsgericht beantragen, die auf der Grundlage der einschlägigen, zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen Sätze des Schiedsinstituts ausgearbeitet wird.
Ferner kann bei dem Schiedsinstitut auch eine Stellungnahme über die Grundsätze für die Festsetzung der Sicherheitsleistung für ein bestimmtes Verfahren beantragt werden.
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Das Schiedsinstitut bietet folgende Verwaltungsleistungen an:
Verwaltung und Einzug der Sicherheitsleistung -
Bereitstellung von Konferenzfaszilitäten
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Bereitstellung von Sekretariatsbeistand für das Schiedsgericht
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Bereitstellung der Verdolmetschung und Übersetzung von Urkunden u.a.m.
